Narkosebehandlung
In regelmäßigen Abständen kommt die Anästhesistin Frau Dr. Asnath Gutmann mit ihrer Fachassistenz zu uns in die Praxen, damit wir Behandlungen unter Vollnarkose vornehmen können. Die Möglichkeit
einer Vollnarkose kommt bei uns allerdings nur für Patientinnen und Patienten in Frage, die zu der notwendigen Mitarbeit bei der Behandlung nicht fähig sind.
Betroffene Patientengruppen
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Kleinkinder und Kinder mit sehr schwerwiegenden Zahnschäden
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Patientinnen und Patienten mit geistiger Behinderung
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Patientinnen und Patienten mit unüberwindbarer Zahnarztphobie
Ablauf einer Narkosebehandlung
Bei einer Narkose (Vollnarkose, Allgemeinanästhesie) wird das Bewusstsein und Schmerzempfinden im gesamten Körper ausgeschaltet und man befindet sich in einem schlafähnlichen Zustand. Bei Kindern wird die Narkose durch Einatmen eines Narkosegases über eine Maske eingeleitet. Erst wenn die Kinder schlafen, wird ein venöser Zugang gelegt. Bei Erwachsenen wird vor der Narkose ein Zugang gelegt und so kann durch Einspritzen eines Narkosemittels in die Vene die Narkose eingeleitet werden. Anschließend wird ein Beatmungsschlauch durch die Nase in die Luftröhre eingeführt, wodurch die Atmung unterstützt werden kann und verhindert wird, dass Speichel, Wasser oder Blut in die Lunge gelangt.
Nach der Behandlung
Durch die heutigen Narkoseverfahren wachen die Patientinnen und Patienten schon kurz nach Beendigung der zahnärztlichen Behandlung wieder auf und können auch kurze Zeit später die Praxis in Begleitung verlassen. Auch zu Hause sollte nach einer Narkose die Betreuung durch eine erwachsene Person sichergestellt sein.